Amtsgericht Köln, 2010-06-04, 145 C 266/09

145 C 266/09Gericht erster Instanz04.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 145 C 266/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-04

Aktenzeichen: 145 C 266/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0604.145C266.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 145

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Be-klagte vor der Vollstreckung nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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