145 C 266/09•Amtsgericht Köln, 2010-06-04, 145 C 266/09
Amtsgericht Köln, 2010-06-04, 145 C 266/09
145 C 266/09Gericht erster Instanz04.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 145 C 266/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-04
Aktenzeichen: 145 C 266/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0604.145C266.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 145
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Be-klagte vor der Vollstreckung nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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