Amtsgericht Köln, 2010-06-16, 214 C 255/09

214 C 255/09Gericht erster Instanz16.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 255/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-16

Aktenzeichen: 214 C 255/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0616.214C255.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 214

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm in seiner Wohnung/Balkon im 2. Obergeschoss rechts des Hauses T. Straße 41 in 50733 Köln gehaltenen (zwei) Hühner zu entfernen und nicht mehr ohne Erlaubnis der Klägerin ein oder mehrere Hühner in der Wohnung zu halten.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.