Amtsgericht Köln, 2010-06-17, 129 C 244/07

129 C 244/07Gericht erster Instanz17.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 244/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-17

Aktenzeichen: 129 C 244/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0617.129C244.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 129

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 67,04 nebst Jahreszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz

aus € 50,28 seit dem 07.07.2007

und aus € 16,76 seit dem 09.04.2008

sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. € 46,41 zu zahlen.

Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt es nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.