129 C 244/07•Amtsgericht Köln, 2010-06-17, 129 C 244/07
Amtsgericht Köln, 2010-06-17, 129 C 244/07
129 C 244/07Gericht erster Instanz17.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 129 C 244/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-17
Aktenzeichen: 129 C 244/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0617.129C244.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 129
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 67,04 nebst Jahreszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz
aus € 50,28 seit dem 07.07.2007
und aus € 16,76 seit dem 09.04.2008
sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. € 46,41 zu zahlen.
Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt es nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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