Amtsgericht Köln, 2010-06-22, 111 C 33/10

111 C 33/10Gericht erster Instanz22.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 111 C 33/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-22

Aktenzeichen: 111 C 33/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0622.111C33.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 111

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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