214 C 489/09•Amtsgericht Köln, 2010-06-23, 214 C 489/09
Amtsgericht Köln, 2010-06-23, 214 C 489/09
214 C 489/09Gericht erster Instanz23.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 214 C 489/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-23
Aktenzeichen: 214 C 489/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0623.214C489.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 214
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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