Amtsgericht Köln, 2010-06-23, 214 C 489/09

214 C 489/09Gericht erster Instanz23.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 489/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-23

Aktenzeichen: 214 C 489/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0623.214C489.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 214

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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