Amtsgericht Köln, 2010-06-29, 124 C 108/10

124 C 108/10Gericht erster Instanz29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 108/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: 124 C 108/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0629.124C108.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 630,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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