Amtsgericht Köln, 2010-06-29, 147 C 80/10

147 C 80/10Gericht erster Instanz29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 147 C 80/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: 147 C 80/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0629.147C80.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 147

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 3.308,20 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2010

zu zahlen.

2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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