202 C 102/09•Amtsgericht Köln, 2010-06-29, 202 C 102/09
Amtsgericht Köln, 2010-06-29, 202 C 102/09
202 C 102/09Gericht erster Instanz29.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 202 C 102/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-29
Aktenzeichen: 202 C 102/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0629.202C102.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 202
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, dem Antrag auf Anbringung eines fachgerechten zweiten Rettungsweges für die Wohnungseinheit Nr. X des Gebäudes Riehler Straße … , 50668 Köln durch die Wohnungseigentümergemeinschaft Riehler Straße … in 50668 Köln zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.