Amtsgericht Köln, 2010-06-30, 127 C 371/09

127 C 371/09Gericht erster Instanz30.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 127 C 371/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 127 C 371/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0630.127C371.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 127

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 522,64 Euro nebst Zinsen

von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.7.2009 sowie weitere

83,54 Euro RVG-Kosten nebst Zinsen wie vor seit dem 18.7.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.