127 C 371/09•Amtsgericht Köln, 2010-06-30, 127 C 371/09
Amtsgericht Köln, 2010-06-30, 127 C 371/09
127 C 371/09Gericht erster Instanz30.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 127 C 371/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 127 C 371/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0630.127C371.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 127
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 522,64 Euro nebst Zinsen
von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.7.2009 sowie weitere
83,54 Euro RVG-Kosten nebst Zinsen wie vor seit dem 18.7.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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