Amtsgericht Köln, 2010-07-21, 111 C 578/09

111 C 578/09Gericht erster Instanz21.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 111 C 578/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-21

Aktenzeichen: 111 C 578/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0721.111C578.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 111

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 438,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.08.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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