111 C 578/09•Amtsgericht Köln, 2010-07-21, 111 C 578/09
Amtsgericht Köln, 2010-07-21, 111 C 578/09
111 C 578/09Gericht erster Instanz21.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 111 C 578/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-21
Aktenzeichen: 111 C 578/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0721.111C578.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 111
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 438,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.08.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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