Amtsgericht Köln, 2010-07-21, 118 C 118/10

118 C 118/10Gericht erster Instanz21.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 118/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-21

Aktenzeichen: 118 C 118/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0721.118C118.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

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