Amtsgericht Köln, 2010-07-26, 126 C 96/09

126 C 96/09Gericht erster Instanz26.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 96/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-26

Aktenzeichen: 126 C 96/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0726.126C96.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 126

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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