Amtsgericht Köln, 2010-08-10, 221 C 403/09

221 C 403/09Gericht erster Instanz10.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 403/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-10

Aktenzeichen: 221 C 403/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0810.221C403.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 221

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 169,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 35 % und der Beklagten zu 65 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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