Amtsgericht Köln, 2010-08-20, 123 C 109/10

123 C 109/10Gericht erster Instanz20.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 123 C 109/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-20

Aktenzeichen: 123 C 109/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0820.123C109.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 123

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.698,90 €

nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 3.897,06 €

vom 09. August 2009 bis zum 24. September 2009 und

auf 2.698,90 € seit dem 25. September 2009 sowie

6,00 € Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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