123 C 109/10•Amtsgericht Köln, 2010-08-20, 123 C 109/10
Amtsgericht Köln, 2010-08-20, 123 C 109/10
123 C 109/10Gericht erster Instanz20.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 123 C 109/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-20
Aktenzeichen: 123 C 109/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0820.123C109.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 123
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.698,90 €
nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 3.897,06 €
vom 09. August 2009 bis zum 24. September 2009 und
auf 2.698,90 € seit dem 25. September 2009 sowie
6,00 € Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.