Amtsgericht Köln, 2010-09-03, 272 C 115/10

272 C 115/10Gericht erster Instanz03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 272 C 115/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: 272 C 115/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0903.272C115.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 272

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 286,06 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 130,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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