272 C 115/10•Amtsgericht Köln, 2010-09-03, 272 C 115/10
Amtsgericht Köln, 2010-09-03, 272 C 115/10
272 C 115/10Gericht erster Instanz03.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 115/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: 272 C 115/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0903.272C115.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 272
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 286,06 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 130,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2010 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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