526 Cs 639/10•Amtsgericht Köln, 2010-09-14, 526 Cs 639/10
Amtsgericht Köln, 2010-09-14, 526 Cs 639/10
526 Cs 639/10Gericht erster Instanz14.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 526 Cs 639/10 — Strafbefehl
Entscheidungsdatum: 2010-09-14
Aktenzeichen: 526 Cs 639/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0914.526CS639.10.00
Dokumenttyp: Strafbefehl
Spruchkörper: 526
Tenor
wegen Vergehen nach §§ 185, 194, 223, 53 StGB
wird eine Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 20,00 Euro (= 900,00 Euro) festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden die Kosten des Verfahrens dem Beschuldigten auferlegt.
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