209 C 299/10•Amtsgericht Köln, 2010-09-16, 209 C 299/10
Amtsgericht Köln, 2010-09-16, 209 C 299/10
209 C 299/10Gericht erster Instanz16.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 209 C 299/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-16
Aktenzeichen: 209 C 299/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0916.209C299.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 209
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.