Amtsgericht Köln, 2010-09-16, 209 C 299/10

209 C 299/10Gericht erster Instanz16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 299/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: 209 C 299/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0916.209C299.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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