113 C 598/09•Amtsgericht Köln, 2010-09-29, 113 C 598/09
Amtsgericht Köln, 2010-09-29, 113 C 598/09
113 C 598/09Gericht erster Instanz29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 113 C 598/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: 113 C 598/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0929.113C598.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 113
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1140,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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