Amtsgericht Köln, 2010-09-29, 113 C 598/09

113 C 598/09Gericht erster Instanz29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 598/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: 113 C 598/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0929.113C598.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 113

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1140,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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