210 C 398/09•Amtsgericht Köln, 2010-10-21, 210 C 398/09
Amtsgericht Köln, 2010-10-21, 210 C 398/09
210 C 398/09Gericht erster Instanz21.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 210 C 398/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-21
Aktenzeichen: 210 C 398/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1021.210C398.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 07.01.2010 – Aktenzeichen 210 C 398/09 – wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 5.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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