Amtsgericht Köln, 2010-10-21, 210 C 398/09

210 C 398/09Gericht erster Instanz21.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 398/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-21

Aktenzeichen: 210 C 398/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1021.210C398.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 210

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 07.01.2010 – Aktenzeichen 210 C 398/09 – wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 5.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.