142 C 153/10•Amtsgericht Köln, 2010-10-25, 142 C 153/10
Amtsgericht Köln, 2010-10-25, 142 C 153/10
142 C 153/10Gericht erster Instanz25.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 153/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-25
Aktenzeichen: 142 C 153/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1025.142C153.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.