Amtsgericht Köln, 2010-10-25, 142 C 153/10

142 C 153/10Gericht erster Instanz25.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 153/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-25

Aktenzeichen: 142 C 153/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1025.142C153.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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