202 C 202/10•Amtsgericht Köln, 2010-11-02, 202 C 202/10
Amtsgericht Köln, 2010-11-02, 202 C 202/10
202 C 202/10Gericht erster Instanz02.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 202 C 202/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-02
Aktenzeichen: 202 C 202/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1102.202C202.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 202
Tenor
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Der Beschluss der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Erbbauberechtigtengemeinschaft G. Straße 1, Köln-N. vom 06. April 2010 zu Tagesordnungspunkt 9 (Bestellung der TIW Immobilien-Verwaltungs-GmbH zum WEG-Verwalter für den Bestellungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2015) wird für ungültig erklärt.
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Der Beschluss der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Erbbauberechtigtengemeinschaft G. Straße 1, Köln-N. vom 06. April 2010 zu Tagesordnungspunkt 10 (Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages der TIW Immobilien-Verwaltungs-GmbH für den Bestellungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2015) wird für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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