Amtsgericht Köln, 2010-11-03, 118 C 186/10

118 C 186/10Gericht erster Instanz03.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 186/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 118 C 186/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1103.118C186.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.011,16 € nebst 13 % Zinsen seit dem 11.02.2010 sowie 10,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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