118 C 186/10•Amtsgericht Köln, 2010-11-03, 118 C 186/10
Amtsgericht Köln, 2010-11-03, 118 C 186/10
118 C 186/10Gericht erster Instanz03.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 186/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 118 C 186/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1103.118C186.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.011,16 € nebst 13 % Zinsen seit dem 11.02.2010 sowie 10,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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