127 C 607/08•Amtsgericht Köln, 2010-11-04, 127 C 607/08
Amtsgericht Köln, 2010-11-04, 127 C 607/08
127 C 607/08Gericht erster Instanz04.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 127 C 607/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-04
Aktenzeichen: 127 C 607/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1104.127C607.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 127
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.082,26 € nebst Zinsen von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz von 1.984,92 € seit dem 23.10. 2008 sowie von 97,34 € seit dem 22.11.2008 zu zahlen, abzüglich am 27.11.2008 gezahlter 661,16 €.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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