Amtsgericht Köln, 2010-11-04, 128 C 145/10

128 C 145/10Gericht erster Instanz04.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 128 C 145/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-04

Aktenzeichen: 128 C 145/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1104.128C145.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 128

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.