128 C 145/10•Amtsgericht Köln, 2010-11-04, 128 C 145/10
Amtsgericht Köln, 2010-11-04, 128 C 145/10
128 C 145/10Gericht erster Instanz04.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 128 C 145/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-04
Aktenzeichen: 128 C 145/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1104.128C145.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 128
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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