71 IN 343/10•Amtsgericht Köln, 2010-11-12, 71 IN 343/10
Amtsgericht Köln, 2010-11-12, 71 IN 343/10
71 IN 343/10Gericht erster Instanz12.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 71 IN 343/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-12
Aktenzeichen: 71 IN 343/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1112.71IN343.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 71
Tenor
Das Amtsgericht Köln erklärt sich für örtlch unzuständig und verweist das Verfaren auf Antrag der Nachlasspflegerin
an das örtlich zuständige Amtsgericht Traunstein (§§ 2, 3, 4 InsO, § 281 ZPO), weil sich der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Erblassers in P. befunden hat.
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