Amtsgericht Köln, 2010-11-12, 71 IN 343/10

71 IN 343/10Gericht erster Instanz12.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 71 IN 343/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-12

Aktenzeichen: 71 IN 343/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1112.71IN343.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 71

Tenor

Das Amtsgericht Köln erklärt sich für örtlch unzuständig und verweist das Verfaren auf Antrag der Nachlasspflegerin

an das örtlich zuständige Amtsgericht Traunstein (§§ 2, 3, 4 InsO, § 281 ZPO), weil sich der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Erblassers in P. befunden hat.

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