Amtsgericht Köln, 2010-11-18, 138 C 379/10

138 C 379/10Gericht erster Instanz18.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 379/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-18

Aktenzeichen: 138 C 379/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1118.138C379.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Betrages,

falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits in gleicher

Höhe Sicherheit leistet.

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