124 C 378/10•Amtsgericht Köln, 2010-11-23, 124 C 378/10
Amtsgericht Köln, 2010-11-23, 124 C 378/10
124 C 378/10Gericht erster Instanz23.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 124 C 378/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 124 C 378/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1123.124C378.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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