Amtsgericht Köln, 2010-11-23, 124 C 378/10

124 C 378/10Gericht erster Instanz23.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 378/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: 124 C 378/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1123.124C378.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit

in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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