Amtsgericht Köln, 2010-11-23, 134 C 140/10

134 C 140/10Gericht erster Instanz23.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 140/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: 134 C 140/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1123.134C140.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 134

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an den Kläger 800,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen;

  1. an Z. G., ges. vertr. d. Frau H. G. und den Kläger,

W. Str., 40627 Düsseldorf, 400,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen;

  1. an C. G., ges. vertr. d. Frau H. G. und den Kläger,

W. Str., 40627 Düsseldorf, 400,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen;

  1. an den Kläger weitere 134,10 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung des

Klägers in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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