134 C 140/10•Amtsgericht Köln, 2010-11-23, 134 C 140/10
Amtsgericht Köln, 2010-11-23, 134 C 140/10
134 C 140/10Gericht erster Instanz23.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 140/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 134 C 140/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1123.134C140.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 134
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
- an den Kläger 800,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen;
- an Z. G., ges. vertr. d. Frau H. G. und den Kläger,
W. Str., 40627 Düsseldorf, 400,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen;
- an C. G., ges. vertr. d. Frau H. G. und den Kläger,
W. Str., 40627 Düsseldorf, 400,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen;
- an den Kläger weitere 134,10 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung des
Klägers in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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