114 C 308/10•Amtsgericht Köln, 2010-12-08, 114 C 308/10
Amtsgericht Köln, 2010-12-08, 114 C 308/10
114 C 308/10Gericht erster Instanz08.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 114 C 308/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: 114 C 308/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1208.114C308.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 114
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.12.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 15 % der Kläger, zu 85 % die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.