Amtsgericht Köln, 2010-12-08, 114 C 308/10

114 C 308/10Gericht erster Instanz08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 114 C 308/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 114 C 308/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1208.114C308.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 114

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.12.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 15 % der Kläger, zu 85 % die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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