123 C 254/10•Amtsgericht Köln, 2011-01-07, 123 C 254/10
Amtsgericht Köln, 2011-01-07, 123 C 254/10
123 C 254/10Gericht erster Instanz07.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 123 C 254/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-07
Aktenzeichen: 123 C 254/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0107.123C254.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 123
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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