143 C 275/10•Amtsgericht Köln, 2011-01-12, 143 C 275/10
Amtsgericht Köln, 2011-01-12, 143 C 275/10
143 C 275/10Gericht erster Instanz12.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 143 C 275/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-12
Aktenzeichen: 143 C 275/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0112.143C275.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 143
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2010 zu zahlen sowie ihn von Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte I T C & Partner in H. in Höhe von 83,53 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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