Amtsgericht Köln, 2011-01-17, 142 C 500/09

142 C 500/09Gericht erster Instanz17.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 500/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-17

Aktenzeichen: 142 C 500/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0117.142C500.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites und der Streithilfe trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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