142 C 500/09•Amtsgericht Köln, 2011-01-17, 142 C 500/09
Amtsgericht Köln, 2011-01-17, 142 C 500/09
142 C 500/09Gericht erster Instanz17.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 500/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-17
Aktenzeichen: 142 C 500/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0117.142C500.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites und der Streithilfe trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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