Amtsgericht Köln, 2011-02-03, 210 C 226/10

210 C 226/10Gericht erster Instanz03.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 226/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-03

Aktenzeichen: 210 C 226/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0203.210C226.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 210

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.