132 C 234/10•Amtsgericht Köln, 2011-02-04, 132 C 234/10
Amtsgericht Köln, 2011-02-04, 132 C 234/10
132 C 234/10Gericht erster Instanz04.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 132 C 234/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-04
Aktenzeichen: 132 C 234/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0204.132C234.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 132
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der Dr. T1 & T2 Rechtsanwälte Partnerschaft in Höhe von 869,30 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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