267 C 152/10•Amtsgericht Köln, 2011-02-08, 267 C 152/10
Amtsgericht Köln, 2011-02-08, 267 C 152/10
267 C 152/10Gericht erster Instanz08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 267 C 152/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 267 C 152/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0208.267C152.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 267
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an die Klägerin zu 2.) an vorgerichtlichen Rechtsan-
waltskosten 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
16.01.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1.)
zu ¼ und die Klägerin zu 2.) zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagten
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.