Amtsgericht Köln, 2011-02-08, 267 C 152/10

267 C 152/10Gericht erster Instanz08.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 267 C 152/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: 267 C 152/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0208.267C152.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 267

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

an die Klägerin zu 2.) an vorgerichtlichen Rechtsan-

waltskosten 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

16.01.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1.)

zu ¼ und die Klägerin zu 2.) zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagten

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leisten.

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