223 C 333/10•Amtsgericht Köln, 2011-02-09, 223 C 333/10
Amtsgericht Köln, 2011-02-09, 223 C 333/10
223 C 333/10Gericht erster Instanz09.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 223 C 333/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-09
Aktenzeichen: 223 C 333/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0209.223C333.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 223
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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