Amtsgericht Köln, 2011-02-09, 223 C 333/10

223 C 333/10Gericht erster Instanz09.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 223 C 333/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-09

Aktenzeichen: 223 C 333/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0209.223C333.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 223

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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