129 C 262/07•Amtsgericht Köln, 2011-02-24, 129 C 262/07
Amtsgericht Köln, 2011-02-24, 129 C 262/07
129 C 262/07Gericht erster Instanz24.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 129 C 262/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: 129 C 262/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0224.129C262.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 129
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2292,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Streithelfers trägt ebenfalls die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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