Amtsgericht Köln, 2011-02-24, 129 C 262/07

129 C 262/07Gericht erster Instanz24.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 262/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-24

Aktenzeichen: 129 C 262/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0224.129C262.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 129

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2292,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Streithelfers trägt ebenfalls die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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