118 C 579/09•Amtsgericht Köln, 2011-04-20, 118 C 579/09
Amtsgericht Köln, 2011-04-20, 118 C 579/09
118 C 579/09Gericht erster Instanz20.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 579/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-20
Aktenzeichen: 118 C 579/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0420.118C579.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.