Amtsgericht Köln, 2011-04-20, 118 C 579/09

118 C 579/09Gericht erster Instanz20.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 579/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-20

Aktenzeichen: 118 C 579/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0420.118C579.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10.

  2. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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