201 C 546/10•Amtsgericht Köln, 2011-04-20, 201 C 546/10
Amtsgericht Köln, 2011-04-20, 201 C 546/10
201 C 546/10Gericht erster Instanz20.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 546/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-20
Aktenzeichen: 201 C 546/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0420.201C546.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 938,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 290,70 € seit dem 06.12.2007 sowie aus weiteren 753,86 € seit dem 05.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 61 % und die Klägerin zu 39 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.