223 C 594/10•Amtsgericht Köln, 2011-05-03, 223 C 594/10
Amtsgericht Köln, 2011-05-03, 223 C 594/10
223 C 594/10Gericht erster Instanz03.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 223 C 594/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-03
Aktenzeichen: 223 C 594/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0503.223C594.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 223
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % und des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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