Amtsgericht Köln, 2011-05-18, 132 C 314/10

132 C 314/10Gericht erster Instanz18.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 132 C 314/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-18

Aktenzeichen: 132 C 314/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0518.132C314.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 132

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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