Amtsgericht Köln, 2011-05-18, 144 C 59/11

144 C 59/11Gericht erster Instanz18.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 144 C 59/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-18

Aktenzeichen: 144 C 59/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0518.144C59.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 144

Tenor

Es wird festgestellt, dass die einstweilige Verfügung vom 11.03.2011 in Höhe von 317,50 EUR in der Hauptsache erledigt ist.

Im Übrigen bleibt die einstweilige Verfügung vom 11.03.2011 aufrecht erhalten.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten, die von der Streithelferin zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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