Amtsgericht Köln, 2011-05-26, 138 C 162/11

138 C 162/11Gericht erster Instanz26.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 162/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-26

Aktenzeichen: 138 C 162/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0526.138C162.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.180,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 98,35 Euro beginnend mit dem 01.08.2008 und danach jeweils zum 01. der Folgemonate zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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