Amtsgericht Köln, 2011-06-06, 114 C 128/11

114 C 128/11Gericht erster Instanz06.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 114 C 128/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-06

Aktenzeichen: 114 C 128/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0606.114C128.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 114

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 569,06 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2010 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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