Amtsgericht Köln, 2011-06-06, 142 C 599/10

142 C 599/10Gericht erster Instanz06.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 599/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-06

Aktenzeichen: 142 C 599/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0606.142C599.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.315,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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