142 C 599/10•Amtsgericht Köln, 2011-06-06, 142 C 599/10
Amtsgericht Köln, 2011-06-06, 142 C 599/10
142 C 599/10Gericht erster Instanz06.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 599/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-06
Aktenzeichen: 142 C 599/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0606.142C599.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.315,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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