Amtsgericht Köln, 2011-06-08, 119 C 57/11

119 C 57/11Gericht erster Instanz08.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 57/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-08

Aktenzeichen: 119 C 57/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0608.119C57.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 119

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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