Amtsgericht Köln, 2011-06-16, 274 C 19/11

274 C 19/11Gericht erster Instanz16.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 274 C 19/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-16

Aktenzeichen: 274 C 19/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0616.274C19.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 274

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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