Amtsgericht Köln, 2011-06-17, 208 C 629/09

208 C 629/09Gericht erster Instanz17.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 629/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-17

Aktenzeichen: 208 C 629/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0617.208C629.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 208

Tenor

1.) Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch ver-

urteilt, an die Klägerin 4,76 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 06.01.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die

Klage abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien

dürfen die jeweils gegen sie gerichtete Voll-

streckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

jeweils vollstreckende Seite vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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