Amtsgericht Köln, 2011-06-27, 73 IN 272/11

73 IN 272/11Gericht erster Instanz27.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 73 IN 272/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-27

Aktenzeichen: 73 IN 272/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0627.73IN272.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 73

Tenor

Der Eröffnungsantrag der Gläubigerin vom 24.05.2011 wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): 5.557,38 €.

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