Amtsgericht Köln, 2011-06-29, 118 C 159/11

118 C 159/11Gericht erster Instanz29.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 159/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-29

Aktenzeichen: 118 C 159/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0629.118C159.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.

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