118 C 159/11•Amtsgericht Köln, 2011-06-29, 118 C 159/11
Amtsgericht Köln, 2011-06-29, 118 C 159/11
118 C 159/11Gericht erster Instanz29.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 159/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-29
Aktenzeichen: 118 C 159/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0629.118C159.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.
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